Persönlichkeitsentwicklung

Was wir unter einer entwickelten Persönlichkeit verstehen wollen, beschreiben die Zielsetzungen des §2 (1) SCHOG (SCHulOrganisationsGesetz)
In unserer Praxis legen wir diese Beschreibungen als Prinzipien unserem pädagogischen Handeln zu Grunde.

In den letzten Jahren haben wir in über 20 Fachkonferenzen Entwicklungspläne für die Qualität der Eigenständigkeit unserer Schülerinnen in zwei Bereichen für jeweils vier Schulstufen ausgearbeitet:
a) persönliche und soziale Kompetenz,
b) Deutsch und Mathematik zum Lösen von Sachaufgaben